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1320. Februar 22. o. O.

Kath. s. Petri.

Przescho, Burggraf von Grätz, bekennt von dem Kloster Welehrad dessen wüstes Dorf Darkowitz (bei Ratibor) zur Aussetzung und lebenslänglichem Besitz erhalten zu haben, dazu 2 Freihufen mit einem zu errichtenden Gehöfte, das nach seinem. Ableben an das Kloster fallen solle, und wovon er den ganzen Zehnt zu entrichten verspricht; das Gleiche gilt von der durch ihn an jener zu Sifridtsdorf (?) gehörigen Stelle, wo einst ein Fischteich war, zu erbauenden Mühle, welche er aber dem Kloster überlassen muss, falls dieses den Fischteich wieder herstellen will. Er verspricht bei der Aussetzung weiterer Güter jenes Klosters dessen Hofmeister in Stiboricz (Stieberwitz) mit Rath und That beizustehen und keinem der dazu gehörigen Armen Gewalt anzuthun, auch im Nichterfüllungsfalle seiner Verpflichtungen zum Einlager in der Stadt Troppau einzureiten. Bei einer von dem Landesherrn ausgeschriebenen Steuer sollen, si domini de Welegrad convencionem geueralem fecerint, auch die Armen von Darkowitz beitragen, si vero steurarii per se singillatim de singulis villis reciperent, soll sich Aussteller bemühen, die Befreiung der Armen zu erwirken.

Unter Mitsieglung des Herzogs Nikolaus von Troppau und der adligen Herren Boko von Chrabarn (Wok von Krawarn), Geroslaus seines Bruders, Spazmann von Beneschau, Friedrich von Raden und der Bürger von Troppau.


Aus einem Privilegienbuche des XV. Jahrh. abgedr. im Cod. dipl. Morav. VI, 122.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.